Verschlüsselung
Mit Inkrafttreten der EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union) am 25 Mai 2018 besteht für alle Angehörigen des Insitituts für Informatik die ausdrückliche Pflicht, Speichermedien von mobilen Dienstcomputern (Dienstlaptops, Smartphones etc.) eigenverantwortlich mit Verschlüsselungssoftware voll zu verschlüsseln. Aus diesem Grund werden in den aufgeführten Artikeln, Anleitungen zur Verschlüsselung der Systempartition auf verschiedenen Betriebssystemen angeboten. Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich dabei um Leitfäden handelt die von uns als zuverlässig geprüft wurden, die Partitionierung auf den Geräten sich aber trotzdem unterscheiden kann und die Wahl der Verschlüsselungssoftware dem Benutzer letzendlich selbst überlassen ist.